{"id":133,"date":"2019-11-30T00:24:43","date_gmt":"2019-11-29T23:24:43","guid":{"rendered":"http:\/\/kfz-dantscher.de\/wordpress\/?page_id=133"},"modified":"2020-01-08T22:18:00","modified_gmt":"2020-01-08T21:18:00","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kfz-dantscher.de\/?page_id=133","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allge\u00admeine Ge\u00adsch\u00e4fts\u00adbeding\u00adungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Reparatur eines Autos ist und bleibt Vertrauenssache. Dieses Vertrauen werden wir nicht entt\u00e4uschen, daf\u00fcr stehen wir als Kfz-Meisterbetrieb in der Pflicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht alles geht aber so glatt \u00fcber die B\u00fchne, wie es sollte: Das vorgesehene Ersatzteil kann nicht sofort geliefert werden, Sie als Kunde schaffen es nicht, den Wagen zum vereinbarten Termin abzuholen, und, und, und.<\/p>\n\n\n\n<p>Um m\u00f6gliche Konflikte von vorneherein zu begrenzen, gibt es diese AGBs der Kraftfahrzeug-Innung, die auch f\u00fcr uns gelten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">I. Auftrags\u00aderteilung<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Im Auftragsschein oder in einem Best\u00e4tigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Auftraggeber enth\u00e4lt eine Durchschrift des Auftragsscheins.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Auftrag erm\u00e4chtigt den Auftragnehmer, Unterauftr\u00e4ge zu erteilen und Probefahrten sowie \u00dcberf\u00fchrungsfahrten durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">II. Preis\u00adangaben im Auftrags\u00adschein; Kosten\u00advor\u00adanschlag<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchf\u00fchrung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Preisangaben im Auftragsschein k\u00f6nnen auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. W\u00fcnscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuf\u00fchren und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesem Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Ausgabe gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird aufgrund des Kostenvoranschlages der Auftrag erteilt, so darf der Gesamtpreis bei Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers \u00fcberschritten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">III. Fertig\u00adstellung<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. \u00c4ndert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verz\u00f6gerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverz\u00fcglich unter Angabe der Gr\u00fcnde einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. H\u00e4lt der Auftragnehmer bei Auftr\u00e4gen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin l\u00e4nger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein m\u00f6glichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierf\u00fcr g\u00fcltigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen oder 80% der Kosten f\u00fcr eine tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines m\u00f6glichst gleichwertigen Motorfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftrag Gegenstandes unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben; weitergehender Verzugsschaden ist ausgeschlossen, au\u00dfer in F\u00e4llen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Der Auftragnehmer ist auch f\u00fcr die w\u00e4hrend des Verzuges durch Zufall eintretende Unm\u00f6glichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverf\u00fcgungstellung eines Fahrzeuges oder der \u00dcbernahme von Mietwagenkosten den durch die verz\u00f6gerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge h\u00f6herer Gewalt oder Betriebsst\u00f6rungen z. B. durch Streik, Aussperrung, Ausbleiben von Fachkr\u00e4ften oder von Zulieferungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verz\u00f6gerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten f\u00fcr die tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber \u00fcber die Verz\u00f6gerung zu unterrichten, soweit dies m\u00f6glich und zumutbar ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">IV. Ab\u00adnahme<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Die Abnahme des Auftrag Gegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er es schuldhaft vers\u00e4umt, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung abzuholen und der Auftragnehmer ihn daraufhin gemahnt hat. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgef\u00fchrt werden, verk\u00fcrzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die orts\u00fcbliche Aufbewahrungsgeb\u00fchr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">V. Berech\u00adnung des Auf\u00adtrages<\/h2>\n\n\n\n<p>1. In der Rechnung sind Preis oder Preisfaktoren f\u00fcr jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie f\u00fcr verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. W\u00fcnscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgef\u00fchrt, so gen\u00fcgt die Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zus\u00e4tzliche Arbeiten besonders aufzuf\u00fchren sind.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unm\u00f6glich macht.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, schriftlich und sp\u00e4testens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VI. Zah\u00adlung<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Zahlungen sind bei Annahme des Auftragsgegenstandes, sp\u00e4testens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung &#8211; ohne Skonto oder sonstige Nachl\u00e4sse zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Zahlungen sind in bar oder durch Scheck unter Vorlage einer Scheckkarte zu leisten. Eine andere Zahlungsweise, insbesondere die Entgegennahme von Schecks, deren H\u00f6he die vom Aussteller der Scheckkarte garantierte Zahlung \u00fcbersteigt, bedarf einer besonderen Vereinbarung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Anspr\u00fcchen aus diesem Vertrag beruht.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Verzugszinsen werden mit 5% p. a. \u00fcber dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem h\u00f6heren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VII. Er\u00adweiter\u00adtes Pfand\u00adrecht<\/h2>\n\n\n\n<p>Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber geh\u00f6rt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VIII. Ge\u00adw\u00e4hr\u00adleis\u00adtung<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Auftragnehmer leistet f\u00fcr die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gew\u00e4hr, wobei ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften unber\u00fchrt bleibt:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gew\u00e4hrleistungsanspruch in dem in den Ziffern 2 bis 4 beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbeh\u00e4lt<\/p>\n\n\n\n<p>2. F\u00fcr nicht erkannte M\u00e4ngel wird Gew\u00e4hr geleistet, wenn der Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme gemeldet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist der Auftraggeber eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, so endet die Gew\u00e4hrleistung bei Kraftfahrzeugen mit einem zul\u00e4ssigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t sowie bei Anh\u00e4ngern, Aggregaten und Spezialfahrzeugen mit Nebenantrieb sechs Monate nach Abnahme. M\u00e4ngel sollen dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich nach ihrer Feststellung schriftlich angezeigt und genau bezeichnet werden; bei pers\u00f6nlicher Anzeige h\u00e4ndigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df ist von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Auftragnehmer behebt einen gew\u00e4hrleistungspflichtigen Mangel auf seine Kosten im selben Betrieb. In folgenden Ausnahmef\u00e4llen kann die M\u00e4ngelbeseitigung von einer anderen, dem Standort des Fahrzeugs n\u00e4her gelegenen (der Vertriebsorganisation des Auftragnehmers angeh\u00f6renden) Fachwerkstatt durchgef\u00fchrt werden:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; wenn das Fahrzeug infolge des Mangels betriebsunf\u00e4hig geworden und mehr als 30 Kilometer vom Betrieb des Auftragnehmers entfernt ist, sofern der Auftragnehmer vorher zustimmt;<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; wenn ein zwingender Grund vorliegt; der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, unverz\u00fcglich den Auftragnehmer hiervon unter Angabe der Anschrift des beauftragten Betriebes zu unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Nachbesserung erfolgt ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere der Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, werden die Abschleppkosten vom Auftragnehmer nicht \u00fcbernommen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Erfolgt in den Ausnahmef\u00e4llen der Ziffer 3 die M\u00e4ngelbeseitigung in einer anderen (der Vertriebsorganisation des Auftragnehmers angeh\u00f6renden) Fachwerkstatt, hat der Auftraggeber in dem Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchf\u00fchrung einer M\u00e4ngelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile w\u00e4hrend einer angemessenen Frist zur Verf\u00fcgung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstanden Reparaturkosten verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kosten f\u00fcr die M\u00e4ngelbeseitigung m\u00f6glichst niedrig gehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Wenn der Auftragnehmer grob fahrl\u00e4ssig die Instandsetzung oder schuldhaft die Nachbesserung mangelhaft ausf\u00fchrt, hat der Auftraggeber ungeachtet etwaiger weitergehender Anspr\u00fcche auch Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder Erstattung der Kosten f\u00fcr eine tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges im Umfang von Abschnitt III Ziff. 2. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen findet au\u00dferdem die Bestimmung von Abschnitt III Ziff. 3. entsprechend Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Schl\u00e4gt die Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder f\u00fcr den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer Wandlung (R\u00fcckg\u00e4ngigmachen des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Verg\u00fctung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit Schadenersatz verlangen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">IX. Haf\u00adtung<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den und Verlust am Auftragsgegenstand und f\u00fcr den in Verwahrung genommenen zus\u00e4tzlichen Wageninhalt, soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Die Haftung f\u00fcr den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschl. Sparb\u00fcchern, Scheckheften, Scheck und Kreditkarten) Kostbarkeiten und andere Wertsachen, die nicht ausdr\u00fccklich in Verwahrung genommen sind, ist &#8211; au\u00dfer bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit &#8211; ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Soweit der Auftragnehmer f\u00fcr Sch\u00e4den und Verluste haftet, ist er bei einer Besch\u00e4digung des Arbeitsgegenstandes zur kostenlosen Instandsetzung verpflichtet. Ist diese unm\u00f6glich oder mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Kosten verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Besch\u00e4digung oder des Verlustes zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ferner ist der Auftragnehmer zur Erstattung notwendiger Abschleppkosten und zum Ersatz etwaiger Personensch\u00e4den des Auftraggebers bis zur H\u00f6he der gesetzlichen Mindestversicherungssumme f\u00fcr Personensch\u00e4den nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet. Die Leistungsbegrenzung gilt nicht bei vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachten Sch\u00e4den. Bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit ist der Auftragnehmer zus\u00e4tzlich verpflichtet, nach seiner Wahl dem Auftraggeber nach den jeweils hierf\u00fcr g\u00fcltigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos ein m\u00f6glichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verf\u00fcgung zu stellen oder 80% der Kosten f\u00fcr eine tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines m\u00f6glichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten oder bei gewerblich genutzten Fahrzeugen den Verdienstausfall zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben. Bei Vorliegen der Voraussetzung f\u00fcr die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes kann der Auftraggeber die Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder die Erstattung der Kosten f\u00fcr die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges oder bei gewerblich genutzten Fahrzeugen den Ersatz des Verdienstausfalls nur f\u00fcr die Zeit in Anspruch nehmen, die erforderlich ist, um sich unverz\u00fcglich ein dem Auftragsgegenstand vergleichbares Ersatzfahrzeug zu beschaffen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Dar\u00fcber hinaus wird Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftragnehmers geleistet. Die Haftung bei Verzug des Auftragnehmers ist abschlie\u00dfend in Abschnitt III geregelt. Schadensersatzanspr\u00fcche nach dem Gesetz \u00fcber die Haftung f\u00fcr fehlerhafte Produkte(ProdHaftG) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Auftragnehmers haften gegen\u00fcber dem Auftraggeber nur in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Auftragnehmer hat etwaige Sch\u00e4den und Verluste von Auftragsgegenst\u00e4nden, die sich in seiner Obhut befinden, unverz\u00fcglich dem Auftraggeber anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Desgleichen ist der Auftraggeber verpflichtet, Sch\u00e4den und Verluste von Auftragsgegenst\u00e4nden unverz\u00fcglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Pers\u00f6nlich geltend gemachte Sch\u00e4den und Verluste, f\u00fcr die der Auftragnehmer die Haftung anerkennt, sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">X. Eigen\u00adtums\u00advorbe\u00adhalt<\/h2>\n\n\n\n<p>Soweit eingebaute Zubeh\u00f6r-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftrag Gegenstandes geworden sind, beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung vor.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">XI. Ge\u00adrichts\u00adstand<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seine Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allge\u00admeine Ge\u00adsch\u00e4fts\u00adbeding\u00adungen Die Reparatur eines Autos ist und bleibt Vertrauenssache. Dieses Vertrauen werden wir nicht entt\u00e4uschen, daf\u00fcr stehen wir als Kfz-Meisterbetrieb in der Pflicht. 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